Wettbewerbsankündigungen
Nicht anwesend Unter Lehre verstehen wir das Verhältnis, das zwischen einem in der Register- oder Berufsordnung eingetragenen Berufstätigen und einem praktizierenden Fach zum Zwecke des Erwerbs der für die Absolvierung des Staatsexamens erforderlichen theoretisch-praktischen Ausbildung durch letzteren begründet wird nach deren Bestehen er zur Ausübung des freien Berufes Zugang haben kann .
Nicht anwesend
Unter Lehre verstehen wir das Verhältnis, das zwischen einem in der Register- oder Berufsordnung eingetragenen Berufstätigen und einem praktizierenden Fach zum Zwecke des Erwerbs der für die Absolvierung des Staatsexamens erforderlichen theoretisch-praktischen Ausbildung durch letzteren begründet wird nach deren Bestehen er zur Ausübung des freien Berufes Zugang haben kann .
Praktikumsordnung Genehmigt von der CNPA AM 14.01.2011
Registrierungsantrag
Erklärung des Berufsangehörigen, die dem Antrag auf Registrierung beigefügt ist
Halbjahresbericht und Erklärung des Berufsangehörigen
Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen