So tragen sich im Berufsverzeichnis ein
Erforderliche Unterlagen für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Dipl.
Erforderliche Unterlagen für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Dipl. Agrartechniker und der Dipl. Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen
- Antrag auf Eintragung (mit Stempelmarke) in das Verzeichnis, gerichtet an den Vorstand des Berufskollegiums der Dipl. Agrartechniker und diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluß der Autonomen Provinz Bozen Fuchslochweg 20 – 39040 Auer (BZ).
- Eigenerklärung über Geburtsdatum und Ort, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte, strafrechtliche Verurteilungen;
- 1 Passfoto
- Zahlungseingang der Zahlung in Höhe von 168,00 € für die staatliche Konzessionsabgabe gemäß Nr. 117, Buchstabe b), der Tabelle, die dem Präsidialdekret vom 26. Oktober 1972, n. 641-
Steuernummer: 8617 – ursächlich: Eintragung in das Berufsregister; - Zahlung der Verwaltungsgebühren für die Registrierung von 50,00 pro Registrierungsgebühr auf das Postgirokonto, ausgestellt auf: Regionale Einheitliche Hochschule für Agrarexperten und diplomierte Agrarexperten von Ligurien
- Eigenerklärung über den Erwerb der Befähigung zur Ausübung des freien Berufs des Agrarsachverständigen und/oder Kopie des Befähigungszeugnisses des Instituts, an dem die Eignungsprüfung durchgeführt wurde.
- Eigenerkl , keine Tätigkeiten auszuüben, die gesetzlich mit der Berufsausübung unvereinbar sind, und verpflichtet sich, dem Vorstand des Kollegiums den möglichen Beginn solcher Tätigkeiten mitzuteilen
- Unbeglaubigte Fotokopie des Personalausweises und Fotokopie der Steuernummer
Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen