Staatsprüfung
Bildungsministerium Abteilung Bildungsentwicklung Generaldirektion für Schulordnung Staatsexamen zum Agrarsachverständigen – Session 2022.
Bildungsministerium
Abteilung Bildungsentwicklung
Generaldirektion für Schulordnung
Staatsexamen zum Agrarsachverständigen – Session 2022. Bewerbungen sind bis zum 03. Mai 2022 an die Adresse des Collegio di Bozen oder wie gesetzlich vorgeschrieben zu richten.
AZur Prüfungssession werden nur Kandidaten zugelassen, die innerhalb des Tages vor Prüfungsbeginn das Abitur als Agrarsachverständiger einer staatlichen, gleichwertigen oder gesetzlich anerkannten landwirtschaftlichen Fachanstalt erworben haben:
A – eine 18-monatige Ausbildungszeit bei einem seit mindestens fünf Jahren in den jeweiligen Berufsregistern eingetragenen Agrarfachmann oder Doktor der Agrar- oder Forstwissenschaften;
weggelassen
siehe Verordnung auf der ersten Seite
- Zu den Prüfungssessionen werden auch Kandidaten zugelassen, die am Tag vor Beginn der Prüfungssessionen eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
d – dreijährige Universitätsdiplome gemäß beigefügter Tabelle C (Art. 8, Absatz 3, Präsidialerlass 328/01 und zugehörige Tabelle A);
e – Abschlüsse, einschließlich eines sechsmonatigen Praktikums, gemäß beigefügter Tabelle C (Art. 55, Absatz 1, Präsidialerlass Nr. 328/01).
Tabelle C
| Universitätsdiplome (Tabelle AD.PR Nr. 328/01) |
| – Agroindustrielle Biotechnologie – Ökonomie und Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe – Ökonomie des Ernährungssystems und der Umwelt – Technisches und administratives Management in der Landwirtschaft – Gemüseproduktion – Tierproduktion – Forsttechniken und Holztechnologien – Weinbau und Önologie |
Tabella D
| Abschlussklassen in: (Ministerialerlass vom 4. August 2000) | Abschlussklassen in: (Anlage 2 des Ministerialerlasses vom 26. Juli 2007) |
| 1- Biotechnologie 7- Stadtplanung und Raum- und Umweltplanungswissenschaften 8- Bau- und Umweltingenieurwesen 17- Wirtschafts- und Betriebswirtschaftswissenschaften 20- Agrar-, Lebensmittel- und Forstwissenschaften und -technologien 27- Wissenschaften und Technologien für Umwelt und Natur 40- Zootechnische Wissenschaft und Technologie und Tierproduktion | L-2 Biotechnologie L-21 Raum-, Stadt-, Landschafts- und Umweltplanungswissenschaften L-7 Bau- und Umweltingenieurwissenschaften L-25 Land- und Forstwissenschaften und -technologien L-18 Wirtschafts- und Betriebswissenschaften L-26 Wissenschaften und Technologien Agro-Food L -32 Wissenschaft und Technik für Umwelt und Natur L-38 Tierzucht und Tierhaltungstechnik |
3. Das Praktikum kann ganz oder teilweise während des Studiums nach Methoden durchgeführt worden sein, die in Vereinbarungen zwischen Orden oder Hochschulen und Universitäten, Sekundarbildungsinstituten oder Einrichtungen festgelegt wurden, die Berufsausbildungstätigkeiten oder höhere Technik durchführen (Art. 6, Absatz 1, Präsidialdekret Nr. 328/01)
Art.8 Prüfungskalender 2022
- Die Prüfungen beginnen an allen Prüfungsorten am selben Tag und finden gemäß dem unten angegebenen Zeitplan statt:
19. November 2020, 8.30 Uhr Durchführung der ersten schriftlichen Prüfung;
20. November 2020, 8.30 Uhr Durchführung der zweiten schriftlichen und/oder schriftlich-grafischen Prüfung;
Beginn um 8:30 Uhr
- Die Liste und die Noten der zu den mündlichen Prüfungen zugelassenen Kandidaten sowie der Zeitplan für die eigentlichen Prüfungen werden innerhalb des Tages nach Abschluss der Korrektur der Arbeiten durch Aushang an der schwarzen Tafel der Institution, die die Prüfung ausrichtet, bekannt gegeben zur Information an die zuständigen Gremien weitergeleitet, die in jedem Fall für diesbezügliche individuelle Mitteilungen zuständig sind.
Art.9 Prüfungstests
- Die Kandidaten müssen sich an den für die Durchführung der schriftlichen und/oder schriftlich-grafischen Prüfungen angegebenen Tagen und Uhrzeiten ohne weitere Ankündigung mit einem gültigen Ausweisdokument in den jeweiligen Prüfungszentren einfinden.
- Die Prüfungen bestehen aus zwei schriftlichen und/oder schriftlich-grafischen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Die Themen, die Gegenstand der Prüfungen sein können, sind in Anlage B angegeben.
- Ergänzungsprüfungen sind nicht zulässig und daher werden Kandidaten, die aus irgendeinem Grund auch nur bei einer der schriftlichen und/oder schriftlich-grafischen Prüfungen abwesend sind, von der betreffenden Prüfungssession ausgeschlossen.
Anhang B:
Erste schriftliche Prüfung
Der erste schriftliche Test konzentriert sich auf Fragen der Produktionstechniken, sowohl pflanzlicher als auch tierischer Art, oder der Produktumwandlung. Gefordert werden können: die Darstellung von Auswahlkriterien von Vorschriften, Anbautechniken, Züchtungssystemen, genetischer Verbesserung, phytoiatrischer Eingriffe, Transformationsverfahren sowie der Vergleich möglicher Alternativen im Hinblick auf die Optimierung von Prozessen oder der Eingriffe
Zweite schriftliche und/oder schriftlich-grafische Prüfung
Die zweite schriftliche und/oder schriftlich-grafische Prüfung befasst sich mit der Darstellung landwirtschaftlicher Verbesserungen und den damit verbundenen wirtschaftlich-schätzenden Aspekten oder der Gestaltung von Betriebsgebäuden mit den entsprechenden Leistungsverzeichnissen.
Im letzteren Fall müssen die im Hinblick auf die Bedürfnisse der Produktionsbetriebe getroffenen Entscheidungen begründet werden.
Methoden, die den beiden schriftlichen und/oder schriftlich-grafischen Tests gemeinsam sind
Die Zeit, die den Kandidaten für die Durchführung der schriftlichen und/oder Skript-Grafik-Tests zur Verfügung steht, ist am Ende des Themas angegeben.
Während der Tests ist nur die Konsultation von technischen Handbüchern und die Verwendung von nicht programmierbaren und nicht druckbaren Berechnungstools erlaubt.
Mündliche Prüfung
Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die verschiedenen Aspekte der berufsrechtlichen Qualifikationen. Neben der Kenntnis der fachlichen Aspekte der verschiedenen Inhalte ist es erforderlich, die wirtschaftlichen Überlegungen und die ordnungspolitischen Aspekte der Problemstellung zu veranschaulichen, die von den Kandidaten analysiert werden. Auch technische Aspekte der vorgestellten Publikationen können besprochen werden.
Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen