Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen

Vorteile der Eintragung

Die Ausübung des freien Berufes des Agrarsachverständigen gehört zu den geistigen Berufen die durch spezielle Gesetzte des italienischen Staates geregelt sind, zu deren Ausübung braucht es die Eintragung in das Berufsverzeichnis.

Die Ausübung des freien Berufes des Agrarsachverständigen gehört zu den geistigen Berufen die durch spezielle Gesetzte des italienischen Staates geregelt sind, zu deren Ausübung braucht es die Eintragung in das Berufsverzeichnis.*

Das Berufsverzeichnis ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das die Daten der zur Berufsausübung berechtigten Mitglieder enthält und vom örtlich zuständigen Kollegium geführt und aktualisiert wird.

Die Kammern und Kollegien in unserem Rechtssystem sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Justizministeriums unterstellt sind, mit Rechtspersönlichkeit, die nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts geschaffen wurden, und daher durch Verwaltungsaufgaben zu einer Tätigkeit von öffentlichem Interesse berufen sind. Sie stellen die gesetzlich anerkannte Selbstverwaltungseinrichtung des jeweiligen Berufsstandes dar; der Staat überträgt ihnen die Aufgabe, das Berufsregister und den Ethikkodex auf dem neuesten Stand zu halten, mit dem Ziel, die Qualität der von den Fachleuten ausgeübten Tätigkeiten zu gewährleisten zum Schutze der Professionalität der Kategorie, d. h. der Dipl. Agrartechniker und der Bürger, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Kollegium erfüllt folgende Aufgaben:

  • Kampf gegen beruflichen Missbrauch, sowohl aufgrund des Auftretens von unqualifizierten Berufsgruppen oder von Personen welche die Bestimmungen ethischer, steuerlicher und beitragsbezogener Art missachtend;
  • Leistungsqualitätskontrolle, auch durch die Planung und Kontrolle der Weiterbildung;
  • Förderung des Berufsstandes und seiner Beteiligung an den Referenzkontexten;
  • fördert kulturelle und technisch-regulatorische Initiativen durch Veröffentlichungen, Organisation von Konferenzen und Schulungen;
  • Organisation von gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierungskursen (z. B. Brandschutz, Baustellensicherheit),
  • der Kategorie der Agrartechniker durch Kontakte zu der öffentlichen Verwaltung Gehör zu verschaffen (Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Land Südtirol und der Fachoberschule für Landwirtschaft) in der Ausarbeitung und Anwendung neuer und bestehender Bestimmungen da niemand besser als wir mit dem Territorium und den Bürgern in Kontakt stehen.
  • schlägt in den verschiedenen Bereichen der Umwelt, Begrünung, Bau, Anbau und Verarbeitung von Produkten den verschiedenen Referenten Projekte vor, die mit den verschiedenen Bezugsstellen geteilt werden.

Die vorgenannten Tätigkeiten, wie beispielsweise die Teilnahme an Expertenrunden, oder die Organisation und Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, haben den Zweck, nicht nur die Mitglieder des Berufsregisters, sondern alle diplomierten Agrartechniker zu schützen, zu fördern und vermitteln das Ansehen welches unser Studientiela verdient .

Die Eintragung in das Berufsverzeichnis ist für diejenigen, die den Beruf nicht ausüben, in jedem Fall ein Prestigegrund, sie stellt eine weitere Qualifikation dar, ein weiteres Element, das die eigenen beruflichen Fähigkeiten bescheinigt, eine offene Tür in die Zukunft für diejenigen, die den Beruf ausüben wollen oder den freiberuflichen Beruf gelegentlich oder dauerhaft ausüben müssen (wir werden viele Jahre auf dem Arbeitsmarkt bestehen müssen und werden dabei nicht immer die gleiche Tätigkeit ausüben), beachten Sie außerdem, dass für viele öffentliche Wettbewerbe eine Eintragung erforderlich ist.

Die Eintragung in das Register versteht sich als Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Interessen aller Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule für Landwirtschaft vertritt.

Das Collegio organisiert Schulungsveranstaltungen zur Qualifizierung und/oder beruflichen Aktualisierung der Anwärter auf die Staatsprüfung.

Wir haben mehrere vorteilhafte Vereinbarungen für Mitglieder getroffen.

* In Bezug auf die praktische Bedeutung der beruflichen Fähigkeiten hat der Staatsrat – Sektion II vom 29.01.1997 bekräftigte, dass „wenn der geistige Beruf gesetzlich typisiert ist, darf er nur von denjenigen ausgeübt werden, die in den kraft Gesetz selbst errichteten Registern und Verzeichnissen eingetragen sind. Die Einrichtung dieser Register bewirkt daher einen Übergang von einem Regime der Freiheit zu einem der Exklusivität, in dem Sinne, dass es in den Händen der Mitglieder eine Art „legales Monopol“ für die Ausübung der typisierten Aktivitäten gibt.“